FAQ Einstellungsvoraussetzungen

Fragen & Antworten zum Polizeiberuf

Teil 1 – FAQ zu den Einstellungsvoraussetzungen

Höchstalter Polizei NRW



Wer kann sich bei der Polizei NRW bewerben?


Grundsätzlich können alle EU-Bürgerinnen und EU-Bürger eine Bewerbung bei der Polizei Nordrhein-Westfalen einreichen.


Ist eine Bewerbung bei der Polizei NRW ohne EU-Staatsangehörigkeit möglich? Ja, allerdings unter speziellen Bedingungen. Voraussetzung für die Bewerbung ist ein dringendes dienstliches Erfordernis. Dieses Kriterium wird in der Regel erfüllt, wenn der Bewerber oder die Bewerberin das Auswahlverfahren erfolgreich besteht, eine erhebliche Anzahl der Bevölkerung der entsprechenden Nationalität in Nordrhein-Westfalen lebt, die deutsche Sprache und die Muttersprache beherrscht und über eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis in Deutschland verfügt. Jede eingehende Bewerbung wird individuell geprüft.



Gibt es ein Höchstalter für die Einstellung bei der Polizei NRW? 


Am Tag des geplanten Arbeitsantritts, üblicherweise am 1. September, darf das maximale Alter 37 Jahre nicht überschreiten. Es existieren jedoch Ausnahmen für verschiedene Personengruppen:


  1. Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, die mindestens zwölf Jahre Dienstzeit absolviert haben und bei Einreichung ihrer Bewerbung höchstens sechs Monate zuvor das Dienstverhältnis oder die Fachausbildung beendet haben.
  2. Bewerberinnen und Bewerber, die Wehr- oder Zivildienst geleistet haben. In diesem Fall wird das Höchstalter um die tatsächlich geleistete Dienstzeit erhöht.
  3. Bewerberinnen und Bewerber, die ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder einen Bundes- oder Jugendfreiwilligendienst absolviert haben. Auch hier erfolgt eine Erhöhung des Höchstalters entsprechend der tatsächlich geleisteten Dienstzeit.
  4. Bewerberinnen und Bewerber, die minderjährige Kinder betreut oder einen nahen Angehörigen gepflegt haben, der nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftig war. In diesem Fall wird das Höchstalter um die tatsächlich geleistete Betreuungs- oder Pflegezeit erhöht, wobei pro Kind oder Angehörigen maximal drei Jahre und insgesamt höchstens sechs Jahre angerechnet werden.



Welcher Body-Mass-Index (BMI) ist bei der Polizeibewerbung akzeptabel?


Der BMI darf zum Zeitpunkt der polizeiärztlichen Untersuchung für Bewerberinnen und Bewerber nicht weniger als 18 kg/m² und nicht mehr als 27,5 kg/m² betragen.


So berechnest Du Deinen BMI:


  1. Dein Gewicht in Kilogramm ermitteln.
  2. Deine Körpergröße in Metern messen.
  3. Die Körpergröße in Metern zum Quadrat nehmen.
  4. Das Gewicht durch das Quadrat der Körpergröße teilen.



BMI-Kategorien


  • Untergewicht: BMI unter 18,5
  • Normalgewicht: BMI zwischen 18,5 und 24,9
  • Übergewicht: BMI zwischen 25 und 29,9
  • Adipositas: BMI von 30 und höher


Mindestgröße Polizei NRW

Wie hoch ist die Mindestgröße, die bei der Polizei NRW erforderlich ist?


Grundsätzlich setzen wir für Frauen und Männer eine Mindestgröße von 163 cm voraus. Solltest du eine Körpergröße unter 1,63 m haben, hast du die Möglichkeit, in einem individuellen Test nachzuweisen, dass deine geringere Größe keine Einschränkung bei wichtigen Aufgaben im Polizeivollzugsdienst darstellt. Wenn du diesen Test erfolgreich bestehst, der die physischen Anforderungen für eine umfassende und angemessene polizeiliche Tätigkeit überprüft und sicherstellt, erhältst du Zugang zum Polizeivollzugsdienst der Polizei NRW.



Welche gesundheitlichen Anforderungen sind bei einer Bewerbung zu beachten?


Die Eignung für den Polizeidienst hängt von deinem Gesundheitszustand ab und wird in der Regel durch die Untersuchung eines Polizeiarztes festgestellt. Es kann jedoch in Ausnahmefällen vorkommen, dass aufgrund der vorgelegten medizinischen Unterlagen bereits in der Vorauswahlphase entschieden wird, dass du nicht für den Polizeidienst geeignet bist. Es ist wichtig zu beachten, dass es keine allgemeingültigen Aussagen zur medizinischen Vorgeschichte gibt, da die endgültige Entscheidung allein im Rahmen des Auswahlverfahrens liegt. Wenn du unsicher bist, ob deine medizinische Vorgeschichte zu deiner Untauglichkeit für den Polizeidienst führen könnte, empfehlen wir, dich an deine örtliche Personalwerbung zu wenden.

 


Sehvermögen:


  • Bis zum 20. Lebensjahr benötigst du mindestens 50 % Restsehschärfe auf jedem Auge.
  • Ab dem 20. Lebensjahr genügt eine Restsehschärfe von mindestens 30 % pro Auge.
  • Es gibt jedoch auch andere Sehbeeinträchtigungen, die eine Einstellung verhindern können, wie beispielsweise Farbsinnstörungen.
  • Wenn du Zweifel an deiner Sehfähigkeit ohne Sehhilfe für die Eignung im Polizeidienst hast, empfehlen wir dir, den "augenärztlichen Befundbericht" von einem Augenarzt oder einer Augenärztin ausfüllen zu lassen und an uns zu senden (LAFP NRW, Dez. 53, Weseler Straße 264, 48151 Münster). Bitte beachte, dass die Kosten für den "augenärztlichen Befundbericht" von dir selbst getragen werden müssen und variieren können. Wir empfehlen dir, dies im Voraus bei verschiedenen augenärztlichen Praxen zu erfragen.

 

Wenn du dich einer Laseroperation zur Behandlung von Kurz- oder Weitsichtigkeit unterzogen hast, musst du vor deiner polizeiärztlichen Untersuchung Angaben zur präoperativen Korrektur und den Operationsbericht postalisch vorlegen. Zusätzlich wird sechs Monate nach der Laseroperation eine abschließende Untersuchung durch unseren Polizeiärztlichen Dienst durchgeführt, falls du eine Einstellung anstrebst. Dies bedeutet, dass die Laseroperation spätestens bis Ende Februar des jeweiligen Einstellungsjahres durchgeführt worden sein muss.


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