Im Falle einer Schwangerschaft nach einem erfolgreichen Bewerbungsverfahren musst du dir keine Sorgen um deine Anstellung im Polizeivollzugsdienst machen. Selbst wenn du während deiner Ausbildungszeit feststellst, dass du schwanger bist, wird eine eingehende Bewertung durchgeführt, um zu entscheiden, wie deine weitere Teilnahme am Bachelor-Studiengang gestaltet werden kann. Es ist wichtig zu betonen, dass Schwangerschaft und Mutterschutzzeiten besondere Dienste mit sich bringen, die von dir während dieser Zeiten nicht erbracht werden müssen.
Aus medizinischer Sicht ist es im ersten Jahr der Ausbildung nicht gestattet, dass schwangere Kommissaranwärterinnen am berufspraktischen Training teilnehmen. Dies betrifft insbesondere Teilmodule wie Schießen/Nichtschießen, Eingriffstechniken, körperliche Leistungsfähigkeit (Sport und Rettungsschwimmen) sowie Fahr- und Sicherheitstraining. Das erfolgreiche Absolvieren aller Teilmodule ist jedoch eine Voraussetzung für das Bestehen des berufspraktischen Trainings. Da eine Teilnahme in diesen Modulen aufgrund der Schwangerschaft nicht möglich ist, kann das gesamte Modul nicht erfolgreich abgeschlossen werden. Das Bestehen des berufspraktischen Trainings ist jedoch unerlässlich für den erfolgreichen Abschluss des Bachelor-Studiengangs. Daher wird dir die Möglichkeit geboten, das Studium nach der Geburt deines Kindes und dem Ende des gesetzlichen Beschäftigungsverbots fortzusetzen.
Die Antwort darauf lautet ja. Sowohl Mütter als auch Väter haben die Möglichkeit, während des Studiums Elternzeit in Anspruch zu nehmen. Es wird dringend empfohlen, individuell mit deinem Ausbildungsleiter oder deiner Ausbildungsleiterin zu besprechen, welche Optionen in deinem speziellen Fall am besten geeignet sind. Hier ist entscheidend, dass nicht zu viele Unterrichtsinhalte verpasst bzw. nachgeholt werden müssen.
Leider ist das duale Bachelor-Studium der Polizei NRW ausschließlich in Vollzeit möglich. Das Studieren in Teilzeit hätte zur Folge, dass zu viele Unterrichtsinhalte verpasst würden bzw. in zu kurzer Zeit erlernt werden müssen. Die Vorgaben des Curriculums müssen daher zwingend eingehalten werden.
Es ist wichtig zu betonen, dass jede Situation individuell betrachtet wird und die Polizei NRW bestrebt ist, flexible Lösungen anzubieten, um auf die Bedürfnisse ihrer Studierenden einzugehen. Wenn du also vor Herausforderungen stehst, sei es aufgrund einer Schwangerschaft oder anderer persönlicher Umstände, zögere nicht, dich mit deinem Ausbildungsleiter oder deiner Ausbildungsleiterin in Verbindung zu setzen. Die Polizei NRW ist bestrebt, unterstützende Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass du dein Studium erfolgreich abschließen kannst. Es steht außer Frage, dass eine Schwangerschaft während des Studiums eine besondere Herausforderung darstellen kann, aber die Institution ist darauf bedacht, Lösungen zu finden, um dir die bestmögliche Unterstützung zukommen zu lassen.
Die Polizei Nordrhein-Westfalen ist ein fürsorglicher Arbeitgeber, dem das Wohl seiner Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten am Herzen liegt. Die Fürsorgepflicht ist ein zentraler Bestandteil des Führungsverhaltens von Vorgesetzten in den Polizeibehörden.
Der Aufgabe als Polizistin bzw. als Polizist ist ein zukunftsfähiger und sicherer Beruf über Jahre hinweg. Es ist nicht einfach nur ein Job. Es ist eine Berufung.
Infos über die Ausbildungsinhalte der Polizei Nordrhein-Westfalen findest Du hier.
Dies solltest Du für eine erfolgreiche Bewerbung bei der Polizei NRW beachten!
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