In Nordrhein-Westfalen bietet die Polizei Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, ein abwechslungsreiches einwöchiges Schülerbetriebspraktikum in nahezu allen Polizeibehörden des Bundeslandes zu absolvieren. Dieses Praktikum bietet eine wertvolle Gelegenheit, um einen Einblick in die Welt der Polizeiarbeit zu erhalten und wichtige Einblicke in verschiedene Polizeibereiche zu gewinnen. So hast Du die Möglichkeit, Deinem Traumberuf Polizei ganz nah zu kommen.
Während Deines Praktikums wirst Du die Gelegenheit haben, den Polizeibeamtinnen und -beamten bei ihrer täglichen Arbeit über die Schulter zu schauen. Du wirst die Vielfalt der Aufgaben und Verantwortlichkeiten kennenlernen, die diese Berufsfelder mit sich bringen. Dabei erhältst Du aus erster Hand Informationen darüber, was es bedeutet, in der Polizei zu arbeiten, und kannst überprüfen, ob Deine beruflichen Vorstellungen mit den tatsächlichen Anforderungen übereinstimmen.
Ein Hauptziel des Schülerpraktikums ist es, Dir einen Einblick in den Polizei-Beruf zu geben, der Teamarbeit, soziale Kompetenz und Verantwortung erfordert. Durch zahlreiche Gespräche mit den Polizeibeamtinnen und -beamten vor Ort kannst Du ein umfassendes Verständnis für das Berufsbild der Polizei entwickeln und offene Fragen klären.
Hier erlebst Du die täglichen Herausforderungen, mit denen die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte konfrontiert werden.
Das solltest Du für ein Praktikum bei der Polizei Nordrhein-Westfalen mitbringen:
Bitte beachte, dass nur eine begrenzte Anzahl von Praktikumsplätzen für Schülerinnen und Schüler verfügbar ist. Aus diesem Grund ist es ratsam, sich frühzeitig zu bewerben. Deine schriftliche Bewerbung, einschließlich Angabe des Praktikumszeitraums, einer Vorstellung deiner Person, Deiner Motivation und eines tabellarischen Lebenslaufs, sollte so bald wie möglich an die Personalwerbung der jeweiligen Polizeibehörde vor Ort gesendet werden. Ein aktuelles Zeugnis sollte ebenfalls beigefügt werden.
Die Polizei NRW freut sich darauf, Dich bei Deinem Schülerpraktikum zu begrüßen und Dir die aufregende Welt der Polizeiarbeit näherzubringen. Diese Erfahrung kann Dir wertvolle Erkenntnisse für Deine berufliche Zukunft vermitteln.
Nein. Um ein Praktikum bei der Polizei NRW zu machen, musst Du Dich in der 9. Klasse befinden. Erst dann kannst Du Dich für ein Praktikum bewerben.
Du kannst Dich auch als Hauptschüler für ein Praktikum bei der Polizei bewerben. Voraussetzung ist jedoch, dass Du die mittlere Reife mit Qualifikation anstrebst.
Um ein Praktikum bei der Polizei NRW zu machen, musst Du bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Sofern Du diese erfüllst, kannst Du Dich schriftlich mit Angabe des Praktikumszeitraums, einer Vorstellung Deiner Person, eines tabellarischen Lebenslaufs sowie Deiner Motivation bei der Personalwerbung der Polizei bewerben.
Für ein Schülerpraktikum bei der Polizei NRW musst Du folgende Voraussetzungen erfüllen:
Nein. Während des Schülerpraktikums bekommst Du kein Gehalt. Praktika werden grundsätzlich unentgeltlich durchgeführt.
Das trifft auch auf das Polizei-Praktikum zu.
Natürlich kannst Du auch mit Migrationshintergrund an einem Polizei-Praktikum teilnehmen.
Nein, eine direkte Bewerbung bei der Autobahnpolizei bzw. Verkehrsinspektion 3 (VI 3) ist nicht möglich.
Der Weg führt über die normale (Online-)Bewerbung bei der Polizei. Nach Abschluss der Ausbildung bzw. des Polizei-Studiums hat man dann die Möglichkeit, sich zur Autobahnpolizei versetzen zu lassen.
Die Autobahnpolizei hat u. a. folgende Aufgaben:
Eine Ausbildung bei der Autobahnpolizei ist nicht möglich. Sofern man zur Autobahnpolizei (VI 3) versetzt wird, erhält man in der Regel eine mehrtägige Einweisung.
Diese Einweisung dient zur Eigensicherung, um auf die Gefahren bei der Autobahnpolizei hinzuweisen (Schnellverkehr etc.)
Sofern Du schon Polizeibeamter bist, kannst Du Dich ganz einfach zur Autobahnpolizei (VI 3) umsetzen bzw. versetzen lassen.
Solltest Du noch nicht bei der Polizei sein, so musst Du Dich bewerben, das Auswahlverfahren bestehen und das Polizei-Studium erfolgreich abschließen. Dann kannst Du als Erstverwendungswunsch eine Tätigkeit bei der VI 3 angeben.
Auch wenn die Tätigkeit auf der Autobahn durch den Schnellverkehr ein höheres Risiko darstellt, so gibt es keine speziellen Zulagen.
Nein. Für die Verwendung bei der Autbahnpolizei (VI 3) muss man keinen Einstellungstest bzw. kein Auswahlverfahren absolvieren. Es reicht ein formelles Versetzungs- bzw. Umsetzungsgesuch.
Erfahre hier alles über die Autobahnpolizei NRW.
Das solltest Du bei einer Bewerbung beachten!
Hier erhältst Du aktuelle Infos zum Polizeiberuf, zum Studium, der Ausbildung, dem Einstellungstest und vielen weiteren Themen rund um die Polizei.
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Erfahre hier mehr zu den Vor- und Nachteilen des E-Streifenwagens!
Coaching für Polizei NRW Assessment-Center
Friedrichstraße, 58636 Iserlohn
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