FAQ Tattoos und Piercings

Fragen & Antworten zum Polizeiberuf

Teil 2 – FAQ zu Tattoos & Piercings

Tattoos Polizei NRW



Ist es möglich, sich bei der Polizei NRW zu bewerben, wenn man Tattoos oder Piercings hat?


Ja, tatsächlich besteht die Möglichkeit einer Bewerbung für den Polizeivollzugsdienst der Polizei NRW trotz Vorhandensein von Tätowierungen und/oder Körperschmuck. Bei dieser Entscheidung spielen Faktoren wie die Art, der Umfang und die Lage der Tattoos oder Piercings eine entscheidende Rolle. Der Begriff Körperschmuck umfasst dabei Tätowierungen, Piercings, Skarifikationen, Implantate und Ähnliches. Interessanterweise kann bereits in der Online-Bewerbung entsprechende Information zu diesem Thema angegeben werden, um einen ersten Eindruck zu vermitteln.



Doch welche Aspekte sind hinsichtlich des Körperschmucks bei einer Polizeibewerbung zu beachten? 


Ein körperlicher Eignungsmangel tritt auf, wenn trotz Entfernung des Körperschmucks während polizeilicher Einsätze immer noch ein Verletzungsrisiko besteht oder dieses sogar erhöht wird. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, dass der Körperschmuck keinerlei potenzielle Gefahr darstellt.



Wann liegt eine charakterliche Nichteignung vor?


Eine charakterliche Nichteignung wird festgestellt, wenn der Körperschmuck eine Botschaft vermittelt, die im Konflikt mit dem Grundgesetz und der Rechtsordnung steht. Dies ist auch der Fall, wenn der Körperschmuck Rückschlüsse auf Eigenschaften und Verhaltensweisen zulässt, die nicht mit den Anforderungen des Berufs im Einklang stehen. Diese Kriterien sind in § 34 Abs. 2 des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG) beschrieben. Dazu gehören Darstellungen, die gegen die Verfassung oder extremistisch sind, sexistisch oder geschlechterdiskriminierend, allgemein entwürdigend oder diskriminierend, gewaltverherrlichend oder die Würde des Menschen verletzend sind. Auch eine Nähe zu kriminellen Gruppen oder Vereinigungen kann zu einer charakterlichen Nichteignung führen.


Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass nicht jeder Körperschmuck zwangsläufig zur Ablehnung im Auswahlverfahren führt. Unauffälliger Körperschmuck ohne weltanschauliche Botschaften, wie kleine Blumenmotive, Ornamente oder Sterne, kann durchaus akzeptiert werden. Im Falle von Körperschmuck im Intimbereich ist es notwendig, eine präzise Skizze oder eine exakte Abschrift bei der polizeiärztlichen Auswahluntersuchung in Münster vorzulegen. Nur so kann eine Beurteilung erfolgen, ob ein Eignungsmangel ausgeschlossen werden kann.



Jeder Körperschmuck wird individuell bewertet, jedoch erfolgt diese Bewertung während des laufenden Bewerbungsprozesses, ohne eine vorherige Einschätzung als Grundlage für die Bewerbung bei der Polizei Nordrhein-Westfalen. Wenn es um Tätowierungen mit fremdsprachigen Wörtern oder Texten geht, könnte es erforderlich sein, eine Übersetzung von einem vereidigten Übersetzer vorzulegen, wobei die damit verbundenen Kosten von den Bewerbern selbst zu tragen sind.

Piercing Polizei NRW


Ich bin unsicher, was meinen Körperschmuck angeht. Was kann ich tun?


Falls Unsicherheiten bezüglich des eigenen Körperschmucks und möglicher Eignungsmängel bestehen, stehen dir die zuständigen Personalwerberinnen und Personalwerber deiner örtlichen Polizeibehörde für weitere Informationen zur Verfügung. Die entsprechenden Kontaktdaten kannst du ganz einfach im Internet finden.

Insgesamt ist es wichtig zu verstehen, dass die Bewertung von Körperschmuck individuell erfolgt und dass die Einhaltung der rechtlichen und gesellschaftlichen Normen bei der Auswahl eine zentrale Rolle spielt. Bei der Bewerbung für den Polizeivollzugsdienst sollten Bewerberinnen und Bewerber darauf achten, dass ihre Darstellungen keine potenziellen Gefahren darstellen und im Einklang mit den ethischen Grundsätzen des Berufs stehen.



Sind die Regeln der Polizei NRW bzgl. Tattoos, Piercings oder Frisur streng?


Wie bereits oben beschrieben, sind bei der Polizei-Bewerbung einige Dinge zu beachten. Die Polizei NRW steht Piercings oder Tätowierungen nicht mehr so kritisch gegenüber wie früher. Der Bart- und Haarerlass, der die Frisuren von Polizeibeamtinnen und –beamten regelt wurde abgeschafft. Dennoch sollte das Erscheinungsbild der Beruf eines Polizisten entsprechen.

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