FAQ Polizei NRW Bewerbung

Fragen & Antworten zum Polizeiberuf

Teil 4 – FAQ zur Polizei NRW Bewerbung

Polizei NRW bewerben

Bewerbungsvorbereitung / Erste Phase – Vorauswahl


Wie startet der Bewerbungsprozess bei der Polizei NRW?


Die Anmeldung erfolgt zunächst online über das Jobportal. Nach Abschluss dieser Schritte erhältst du eine E-Mail mit weiteren Informationen an die von dir angegebene Adresse. Im Abschnitt "Meine Karriere" des Jobportals stehen die erforderlichen Basisformulare, einschließlich des Lebenslaufs, zum Download bereit.


Fülle diese sorgfältig aus und lade die geforderten Dokumente erneut hoch. Die Vorauswahl-Sachbearbeitung wird sich per E-Mail melden und mitteilen, welche zusätzlichen Unterlagen benötigt werden. Wichtig: Die Bearbeitung beginnt erst nach erfolgreichem Upload der Formulare und Dokumente. Aufgrund vieler Bewerbungen können Wartezeiten von mehreren Monaten auftreten, bevor du eine Einladung oder Rückmeldung erhältst.


Die Einladung erfolgt spätestens 14 Tage vor dem geplanten Termin. Deine Bewerbung bleibt im Verfahren, bis du eine Zusage oder Ablehnung bekommst. Bei Fragen während der Wartezeit wende dich an deine Ansprechpartner vor Ort oder rufe die Hotline unter 0251/7795-5353 an. Du kannst auch auf unsere letzte E-Mail antworten, um Kontakt aufzunehmen. Erforderliche Dokumente für die erste Phase der Vorauswahl umfassen: Basisformulare inklusive Lebenslauf, Ausweisdokument, Geburtsurkunde, sowie weitere individuelle Unterlagen auf Anforderung der Sachbearbeitung per E-Mail.



Muss ich meine Bewerbungsunterlagen für die Polizei NRW beglaubigen lassen?


Nein, außer für Unterlagen, die die Aufenthaltsbedingungen für Bewerber außerhalb der EU regeln. Diese müssen weiterhin als gut lesbare beglaubigte Kopie (gerne auch als Scan) eingereicht oder durch Vorlage des Originals bestätigt werden.



Online-Bewerbung Polizei NRW


Zweite Phase – medizinische Vorauswahl (postalische Zusendung!)


Wie geht es nach dem ersten Auswahlverfahrenstag (PC-Test in Münster) weiter?


Die zweite Phase beginnt nach erfolgreichem Abschluss des ersten Auswahlverfahrenstags. Zu diesem Zeitpunkt sind Zusatzformulare und eventuell weitere ärztliche Dokumente erforderlich. Beachte, dass Zusatzformulare und andere ärztliche Unterlagen besonderen Datenschutzbestimmungen unterliegen und nur per Post gesendet werden können.


Ein Upload ist nicht möglich, aber die Formulare stehen zum Download im Jobportal/Meine Karriere/Dokumente bereit. Sende alle erforderlichen Unterlagen fristgerecht an die Adresse: LAFP NRW Dezernat 53 Weseler Straße 264 48151 Münster. Beachte die Ausfüllhinweise (Vorblatt) bei den Zusatzformularen. Erforderliche Dokumente für die zweite Phase sind: Zusatzformulare und gegebenenfalls weitere ärztliche Unterlagen.




Welche Unterlagen muss ich alles bei der Online-Bewerbung für die Polizei einreichen?


  • Dokument zur Geburt oder Abstammung


  • Identifikationsnachweis


  • Zeugnisse schulischer, beruflicher und Prüfungsleistungen, die bis spätestens zum Einstellungsdatum das Abitur oder die volle Fachhochschulreife mit Zulassung zur Hochschulausbildung in Deutschland oder speziell in Nordrhein-Westfalen bestätigen (falls das Abschlusszeugnis noch nicht verfügbar ist, gilt das zuletzt ausgestellte Zeugnis).


  • Bei Qualifikation nach den Bestimmungen der Berufsbildungshochschulzugangsverordnung: Nachweis der schulischen Bildung und Berufserfahrung. Ein vollständiger Nachweis der beruflichen Tätigkeiten ist erforderlich.


  • Bei im Ausland erworbenem Abschluss: Bestätigung der Zeugnisanerkennungsstelle der Bezirksregierung Düsseldorf über die Gleichwertigkeit.


  • Nachweis von sechs Jahren Englischunterricht ab der Sekundarstufe 1 oder Sprachkenntnisse in der EU-Amtssprache Englisch mit Level B1 gemäß dem gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (falls nicht im Abschlusszeugnis vermerkt, die Zeugnisse der fünften und zehnten Klasse senden).


  • Bei einem Alter von 37 Jahren oder älter zum Einstellungszeitpunkt: Nachweise zur Begründung der Ausnahmeregelung (z.B., SAZ12, Wehrpflicht, Bundes-/Jugendfreiwilligendienst, soziales- oder ökologisches Jahr, Betreuungszeiten, Pflegezeiten).


  • Für Spitzensportler: Bestätigung der Zugehörigkeit zum Olympiakader (OK), Perspektivkader (PK), Ergänzungskader (EK) oder Teamsportkader (TK) bei Mannschaftssportarten, sowie eine Empfehlung vom Sportfachverband.


  • Bei Einbürgerung: Kopie der Einbürgerungsurkunde. • Für Spätaussiedler: Registrierschein des Grenzdurchgangslagers.



  • Für Nicht-EU-Bürger: Gültige Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis. Spätestens bis zum 1. Juli des Einstellungsjahres erwarten wir: Nachweis über das Deutsche Sportabzeichen (mindestens in Bronze, nicht älter als 24 Monate ab Vollendung des 18. Lebensjahres), Deutsches Rettungsschwimmabzeichen (mindestens in Bronze, nicht älter als 24 Monate) oder Bestätigung des Deutschen Schwimmabzeichens in Gold, Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B für Fahrzeuge mit Schaltgetriebe (einschließlich begleitetes Fahren ab 17, spätestens bis zum 1. Mai des folgenden Jahres nach der Einstellung die vollständige Fahrerlaubnis der Klasse B).

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